Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand Januar 2024

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von Anne Lehmeyer (nachfolgend „Verkäufer“ oder „Auftragnehmer“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen, Angebote und Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“) mit dem Verkäufer abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss

2.1 Die im Internetbereich und Werbematerial des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

2.2 Dem Vertragsschluss geht eine schriftliche oder mündliche Angebotserstellung durch den Auftragnehmer voraus. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftragsnehmers entsprechend dem Angebot oder ggf. durch die Auftragserteilung eines durch den Auftraggeber geänderten Angebots zustande.

2.3 Sämtliche Vereinbarungen oder Abweichungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt, sofern diese für beide Seiten schriftlich fixiert wurden.

3. Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen

3.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben. Mahnkosten werden neben den vertraglich geschuldeten Vergütungen separat aufgeführt und sind mit 3,00 € je Vorfall bzw. Anschreiben zu vergüten.

3.2 Bei Bestellung oder Kauf eines Neusattels die Sattelanprobe mit dem Kaufpreis verrechnet. Anfahrtskosten und Mehraufwendungen werden immer zusätzlich berechnet. Der Anspruch auf die Gutschrift gilt nur, wenn ein Kauf innerhalb von 10 Wochen ab dem Datum der Sattelanprobe zustande kommt.

3.3 Bei Kauf eines Neusattels ist die erstmalige Anpassung inklusive. Weitere Anpassungen und Überprüfungen sind im Kaufpreis nicht enthalten.

3.4 Bei Bestellung eines Neusattels werden 50% des Gesamtbetrages ab Erhalt der Auftragsbestätigung innerhalb von 5 Werktagen fällig. Die Bestellung beim Hersteller erfolgt erst nach Erhalt der Anzahlung. Über die voraussichtliche Lieferdauer wird der Kunde sobald bekannt informiert, diese ist aber nicht verbindlich. Auch hat der Verkäufer keinerlei Einfluss auf eventuelle Verzögerungen und dem Kunden entsteht in solchem Fall kein Anrecht auf Entschädigung.

3.5 Eine Stornierung eines in Auftrag gegebenen Sattels ist nur möglich, wenn sich der bestellte Sattel seitens des Herstellers noch abbestellen lässt. Sollte dies nicht mehr möglich sein, ist der Kunde dazu verpflichtet den Sattel auch unangepasst entgegenzunehmen und den vollen Rechnungsbetrag zu begleichen. Es entsteht kein Anrecht auf Vergünstigung.

3.6 Die Lieferung des Sattels (auch bei Direktverkauf) erfolgt ausschließlich gegen volle Bezahlung des Gesamtbetrages. Bei Vorabüberweisung muss der Restbetrag vor Übergabetermin auf dem Bankkonto eingegangen sein. Anderenfalls ist es dem Verkäufer erlaubt die Ware zurückzubehalten, bis der fällige Betrag beglichen wurde. Dieses gilt auch für Reparatursättel, die dem Auftragnehmer vom Kunden zur Bearbeitung überlassen wurden.

3.7 Alle Services vor Ort sind ausschließlich in bar, per EC-Zahlung (maximal bis 500 €) oder via Paypal (maximal bis 300 € bei 5 € sofort anfallender Pauschale) direkt zu bezahlen.

3.8 Gefahrübergang ist grundsätzlich bei Übergabe der Ware am vereinbarten Übergabeort.

4. Termine und Services

4.1 Terminabsage: Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden im Voraus telefonisch oder schriftlich per E-Mail abgesagt werden. Anderenfalls wird ein Ausfallgeld in Höhe von 60,00 € bei Sattelkontrollen und 140,00 € bei Neusattelanproben in Rechnung gestellt. Sollte die Fahrt zum Kunden bei Eingang der Absage bereits begonnen haben, werden die Anfahrtskosten ebenfalls berechnet.

4.2 Zur Sattelanprobe und Sattelkontrolle muss seitens des Kunden für entsprechende Bedingungen gesorgt werden. Das Pferd muss sauber sein. Der Sattelprobestandort muss trocken sein und ein Vorreiten muss möglich sein. Das Ausprobieren unserer Neusättel ist ausdrücklich nur mit Reithosen ohne Nieten und ohne starken Grip-Besatz oder ähnlichem erlaubt, da diese die Sättel beschädigen können. Schäden, die beim Vorreiten oder bei der Anprobe entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Sollte trotz dieser Hinweise, vor Ort festgestellt werden, dass eine ausführliche Sattelanprobe oder Sattelkontrolle nicht möglich ist und deshalb abgebrochen werden müssen, wird diese in Rechnung gestellt.

4.3 Sollte beim Termin, seitens des Auftragnehmers festgestellt werden, dass das zu beurteilende Pferd lahmt (zur Beurteilung werden die allgemein gültigen Punkte des Ethogramms nach Sue Dyson verwendet), oder eine Weiterführung des Termins nicht im Sinne des Tierwohls ist, steht es dem Auftragnehmer frei den Termin abzubrechen. In diesem Fall werden der Termin und die Anfahrtskosten in Rechnung gestellt.

4.4 Die aufgenommenen Maße, Daten und Empfehlungen, sowie sämtliche Anpassungen sind immer eine Momentaufnahme und spiegeln nur den Zustand zum Zeitpunkt des Termins wider. Veränderungen an Pferd und Reiter, die nach dem Termin stattfinden, können nicht einkalkuliert werden.

4.5 Die Rücknahme/Rückkauf eines verkauften Sattels wird nicht angeboten.

5. Garantie und Gewährleistung

5.1 Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

5.2 Anpassungen des Sattels können ausschließlich mit Bezug auf den aktuellen Tag vorgenommen werden. Zukünftige Veränderungen des Pferd-Reiter-Paares sind nicht vorhersehbar und so entstandene Mängelrügen können dementsprechend nicht geltend gemacht werden.

5.3 Vorgenommene Reparaturen und Anpassungen werden ausdrücklich auf Wunsch des Kunden und ohne Garantie oder Gewährleistung durchgeführt. Eine dauerhafte Gewährleistung der Passform ist grundsätzlich nicht möglich.

5.4 Verschleiß oder Abnutzung durch Gebrauch stellen keinen Mangel dar.

5.5 Ausgelieferte Ware, welche individuell für den Kunden hinsichtlich Optik und Größe angefertigt wurde und am Tag der Auslieferung individuell auf das Kundenpferd angepasst wird, gilt durch die Abnahme durch den Kunden als Mängelfrei.

5.6 Durch Abnahme des Sattels am Tag der Auslieferung und/oder Anpassung gilt die Passform als mängelfrei bestätigt. Eine Gewährleistung hinsichtlich der Passform für Pferd und Reiter ist aus Gründen der raschen Veränderungsmöglichkeiten der beiden Lebensformen ausgeschlossen.

5.7 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer jegliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei jeder Mängelrüge muss dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung gegeben werden. Der Kunde muss den Artikel, auch in der Gewährleistungszeit, nach Absprache zum Hersteller schicken. Die Versandkosten in diesem Fall trägt der Kunde.

5.8 Sollte eine Mängelrüge unberechtigt sein, werden dem Kunden der entstandene Zusatzaufwand, sowie die Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Bei berechtigten Mängelrügen steht es dem Verkäufer offen, die entsprechenden Mängel zu beseitigen, die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen.

5.9 Der Verkäufer haftet generell nicht für Schäden, die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen. Ansprüche aus Mangelfolgeschäden oder verspäteter Lieferung stehen dem Kunden nicht zu.

5.10 Sämtliche Gewährleistungsansprüche aus Lieferungen neuer Ware, sowie aus der Herstellung und Verarbeitung von beweglichen Sachen verjähren innerhalb von zwei Jahren. Bei gebrauchten Waren und bei Reparaturarbeiten an Kundeneigentum beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Der Gewährleistungsanspruch verfällt, sobald ein Schaden an der Ware durch nicht sachgemäße Handhabung oder Reparaturarbeiten durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Hierfür steht der Kunde in der Beweispflicht. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber.

6. Pflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten an seinem Pferd über die ggf. vorhandenen Eigenarten des Pferdes zu informieren. Hierzu zählt insbesondere der Hinweis auf Unarten wie Beißen, Schlagen oder Steigen. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei voller Berechnung der Dienstleistung einen Satteltermin abzubrechen, wenn das Pferd gezielt tritt oder beißt oder ein gefährdungsfreies Arbeiten am Pferd nicht möglich ist.

6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf bekannte gesundheitliche Besonderheiten, die hinsichtlich der Besattelung des Pferdes wichtig sein könnten, zu informieren. Hierzu zählen z.B. Rückenerkrankungen wie Kissing Spines oder Arthrose der Halswirbelsäule, aber auch allgmeine Erkrankungen wie Hufrolle, Muskelerkrankungen, usw.

6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Termin abzusagen, wenn im Stall des Pferdes ansteckende Krankheiten wie Druse, Herpes usw. ausgebrochen sind oder der Verdacht darauf besteht.

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die übliche gesetzliche Regelung in Kraft.

 

Zusätzliche Information und besondere Bedingungen beim Kauf oder Anpassung eines Sattels

 

Der Sitz des Sattels wird auch von Faktoren beeinflusst, die nicht in der Hand des Sattelanpassers liegen. Dazu gehören u.a.:

  • Der Trainingszustand des Pferdes
  • Der Sitz und die Fähigkeiten des Reiters
  • Das Gewicht des Reiters

Pferde können sich auch innerhalb von kurzer Zeit derart verändern, dass der angepasste Sattel nicht mehr richtig sitzt. Dies ist zum Beispiel nach einer Erkrankung oder Trainingsumstellung möglich. Daher kann grundsätzlich nur am Tag der Sattelanpassung/Sattelübergabe gewährleistet werden, dass der Sattel ordnungsgemäß passt.

​Es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass der Sattel auch in der Folgezeit noch passt, da etwaige Mängel in der Passform auch aus fehlerhaftem Satteln, Krankheiten des Pferdes, schiefen Reitersitz oder einem anderen der nachstehenden Gründe ihre Ursache haben können. Aus Kulanzgründen vorgenommene kostenlose Änderungen des Sattels wegen Veränderungen des Pferdes stellen keine Nachbesserung dar.

​Gründe für eine Passform-Veränderung des Sattels können z.B. sein:

  • Der Sattel wird nicht exakt in der Sattellage gesattelt
  • Empfehlungen des Auftragnehmers werden nicht beachtet und befolgt
  • Es wird nicht korrekt angegurtet oder ein nicht empfohlener Gurt verwendet
  • Das Pferd ist nicht gesund oder wird krank
  • Das Pferd wird nicht korrekt geritten
  • Das Pferd ist schlecht ausgebildet
  • Das Pferd verändert sich verhältnismäßig schnell in der Muskulatur
  • Das Pferd hat einen schlechten Trainingszustand
  • Das Pferd hat Zahnprobleme
  • Das Pferd hat orthopädische Probleme
  • Das Pferd hat keinen korrekten Beschlag/Hufbearbeitung
  • Das Pferd hat eine asymmetrische Bemuskelung 
  • Das Pferd wird von einem anderen Reiter geritten, als der für den der Sattel ursprünglich ausgewählt und angepasst wurde
  • Das Gewicht des Reiters im Verhältnis zum Pferd liegt bei über 15% des Pferdegewichts

Sättel mit polsterbaren Kissen müssen regelmäßig kontrolliert werden. Im Regelfall wird eine jährliche Nachkontrolle empfohlen. Dieser Zeitraum kann aber stark variieren und kann in manchen Fällen auf wenige Monate gesetzt werden.  

Die Polsterung setzt sich mit der Zeit. Dies ist ein natürlicher Vorgang und liegt in der Natur der Sache. Sollte beispielsweise das Gefühl entstehen, dass der Sattel „von selbst weiter“ geworden ist oder „nach hinten absinkt“, sollte ein Sattler/Sattelfitter kontaktiert werden. Dies sind typische Eindrücke, die auf ein gesetztes Polster hinweisen. Die Polsterung ist Teil des Systems und trägt wesentlich zur Passform bei. Durch regelmäßige Wartung kann eine frühzeitige Komplett-Neupolsterung meist vermieden werden. Diese ist aber trotzdem schätzungsweise nach 5 bis 7 Jahren notwendig. Ein Nachpolstern des Sattels ist Teil der nötigen Wartungsarbeiten und stellt keine Nachbesserung dar.

​Es besteht die Möglichkeit die zusätzliche Beurteilung Dritter (z.B: Trainer, Osteopath, Tierarzt etc.) während eines Termins zur Sattelanprobe oder Sattelkontrolle einfließen zu lassen. Es gilt allerdings zu beachten, dass es sich bei der Sattelpassform nicht um das Spezialgebiet des jeweiligen Pferdedienstleisters handelt und allenfalls grobe Einschätzungen abgegeben werden können. Auch nicht zertifizierte Messinstrumente(z.B. Impression-Pad, Computerdruckmessungen, Haaranalysen, etc.) sind nicht geeignet, um die Sattelpassform zu beurteilen, da diese den Reiter weder in seinen Fähigkeiten, noch durch sein Gewicht, in die Messung mit einbeziehen. Auch die bereits oben genannten Faktoren, die durch das Pferd verursacht werden, weren bei diesen Messungen nicht berücksichtigt.

Eine nachträgliche Änderung nach Anweisung Dritter wird nicht als Reklamation verstanden und ausdrücklich widersprochen. Sollte eine Satteländerung auf Anraten und Anweisung Dritter erfolgen (z.B.: Änderungswunsch der Sattellage angeregt durch z.B. die Reitlehrerin / den Reitlehrer), wird die Passgenauigkeit bereits zum Zeitpunkt des Termins ausgeschlossen, etwaige Passformreklamationen sind an den anwesenden Dritten zu richten.

​​Letztlich trägt der Reiter die Sorge dafür, dass sein Pferd sich in einem guten, reitbaren (tragfähigen) Trainingszustand befindet. Dieser ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gute Sattelpassform.